LehrabgängerInnen
Gesamtarbeitsvertrag 4 (GAV4) bringt bessere Einstiegslöhne für die LehrabgängerInnen
Die SEV Jugendkommission hat ihre Forderung nach Streichung des Art. 95 nicht ganz durchsetzen können. Doch eine markante Verbesserung der Einstiegslöhne wurde dennoch erreicht.
Die Forderung der SEV Jugendkommission konnte zwar nicht vollumfänglich umgesetzt werden, denn die Streichung des Art. 95 liegt noch in weiter Ferne, aber die Bedingungen für die LehrabgängerInnen wurden dennoch markant verbessert. Kurze Zeit hatten wir Angst, dass gar keine Verbesserungen bei den LehrabgängerInnen ausgehandelt werden. Jedoch hat nach einem letzten Aufruf der SEV Jugendkommission an die Verhandlungsdelegation, diese sich nochmals mächtig ins Zeug gelegt und noch was rausholen können. Folgende Verbesserungen kommen mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV):
- Der Einstiegslohn wird um CHF. 3'000.-- auf einen Jahres-Bruttolohn von CHF. 52'000.-- angehoben
- Der Einstiegslohn darf den Tiefstwert der eigentlichen Einreihung nicht um mehr als 10 % unterschreiten
- Innerhalb von zwei Jahren müssen die LehrabgängerInnen an das Lohnband herangeführt werden
Die verbesserten Regelungen entlockten den GAV-Konferenz Delegierten der SEV Jugendkommission zwar ein JA zum Verhandlungsresultat GAV4, aber sicherlich keine himmelhochjauchzenden Freudenschreie.
Der GAV 4 wurde anschliessend mit einem "Ja, aber..." von den Delegierten der GAV-Konferenz SBB angenommen.
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